-
© MLUK/Maiwald
-
© Innvationsdienstleister BB
-
© Offergeld/MLUL
-
© MLUL; Offergeld
-
© Neumann,Offergeld/MLUL
-
© DVS - Netzwerk Ländliche Räume
EIP-AGRI
"EIP-AGRI" ist ein Förderinstrument der Europäischen Union (EU). Es steht für Europäische Innovationspartnerschaften zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktivität und Nachhaltigkeit.
Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis
Landwirte, Wissenschaftler, Berater und Verbände arbeiten im Rahmen einer sogenannten Operationellen Gruppe (OG) bei der Umsetzung innovativer Projekte zusammen. Nach dem Bottom-up Prinzip sollen die Probleme der landwirtschaftlichen Unternehmen besser erkannt werden. Gleichzeitig wird die Projektarbeit auf die Umsetzbarkeit in der Praxis ausgerichtet. Über diesen verbesserten Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis sollen die Projektergebnisse den Landwirten schneller zur Verfügung stehen. Die Verbesserung der Produktivität in der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Gartenbau durch innovative Ideen sollte nachhaltig sein, indem die Belange des Klima-, Verbraucher- und Tierschutzes beachtet werden.
Umsetzung in Brandenburg
Für Brandenburg und Berlin wurden für die EU-Förderperiode 2014 bis 2022 insgesamt 31,98 Millionen Euro für die EIP-Förderung bereitgestellt, wovon 20 Prozent durch Landesmittel kofinanziert werden. Seit Programmstart im Jahr 2015 wurden sechs Aufrufe durchgeführt und es wurden insgesamt 28 Projektanträge bewilligt. Die Projekte haben eine Projektlaufzeit zwischen 3 und 6 Jahren. Die ersten Projekte starteten im Jahr 2016. Mittlerweile haben 19 Projekte ihre Arbeit beendet.
7. Aufruf zur Antragseinreichung
Ab sofort können Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-AGRI) bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden. Für diese Antragstellung stehen insgesamt Haushaltsmittel von 1,6 Millionen Euro (EU- und Landesmittel) zur Verfügung. Die Anträge sind in Papierform bis zum 09. Juni 2023 (Posteingang) bei der ILB einzureichen. Eingänge per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Hinweise:
Alle Antragsteller*innen sind vor Antragseinreichung verpflichtet, eine Erstberatung durch den Innovationsdienstleister in Anspruch zu nehmen. Die Beratung ist kostenfrei. Bitte wenden Sie sich dafür bis spätestens 03. Mai 2023 mit einer Ideenskizze an den Innovationsdienstleister.
Der Arbeitsplan zum Antrag ist gemäß Anlage 1 zur Richtlinie zu gliedern und darf maximal 20 Seiten zzgl. Titelblatt und Literaturverzeichnis umfassen.
Abweichend von der Richtlinie Punkt 7.7 ist eine Projektlaufzeit von mindestens einem Jahr möglich.
Die Vorhaben müssen spätestens am 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, da die EU-Förderperiode 2014 – 2022 endet. Der Verwendungsnachweis, inkl. Abschlussbericht ist der ILB bis spätestens zum 31. März 2025 vorzulegen.
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der ILB.
EIP in der neuen EU-Förderperiode 2023 - 2027
Das Förderinstrument EIP wird in der neuen EU-Förderperiode weitergeführt und Brandenburg stellt dafür insgesamt 25 Millionen Euro zur Verfügung. Nach Erstellung und Veröffentlichung der neuen Richtlinie und Projektauswahlkriterien wird nach derzeitigem Stand im zweiten Halbjahr 2023 ein Aufruf zur Antragseinreichung durchgeführt.
EIP-AGRI
"EIP-AGRI" ist ein Förderinstrument der Europäischen Union (EU). Es steht für Europäische Innovationspartnerschaften zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktivität und Nachhaltigkeit.
Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis
Landwirte, Wissenschaftler, Berater und Verbände arbeiten im Rahmen einer sogenannten Operationellen Gruppe (OG) bei der Umsetzung innovativer Projekte zusammen. Nach dem Bottom-up Prinzip sollen die Probleme der landwirtschaftlichen Unternehmen besser erkannt werden. Gleichzeitig wird die Projektarbeit auf die Umsetzbarkeit in der Praxis ausgerichtet. Über diesen verbesserten Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis sollen die Projektergebnisse den Landwirten schneller zur Verfügung stehen. Die Verbesserung der Produktivität in der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Gartenbau durch innovative Ideen sollte nachhaltig sein, indem die Belange des Klima-, Verbraucher- und Tierschutzes beachtet werden.
Umsetzung in Brandenburg
Für Brandenburg und Berlin wurden für die EU-Förderperiode 2014 bis 2022 insgesamt 31,98 Millionen Euro für die EIP-Förderung bereitgestellt, wovon 20 Prozent durch Landesmittel kofinanziert werden. Seit Programmstart im Jahr 2015 wurden sechs Aufrufe durchgeführt und es wurden insgesamt 28 Projektanträge bewilligt. Die Projekte haben eine Projektlaufzeit zwischen 3 und 6 Jahren. Die ersten Projekte starteten im Jahr 2016. Mittlerweile haben 19 Projekte ihre Arbeit beendet.
7. Aufruf zur Antragseinreichung
Ab sofort können Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-AGRI) bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden. Für diese Antragstellung stehen insgesamt Haushaltsmittel von 1,6 Millionen Euro (EU- und Landesmittel) zur Verfügung. Die Anträge sind in Papierform bis zum 09. Juni 2023 (Posteingang) bei der ILB einzureichen. Eingänge per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Hinweise:
Alle Antragsteller*innen sind vor Antragseinreichung verpflichtet, eine Erstberatung durch den Innovationsdienstleister in Anspruch zu nehmen. Die Beratung ist kostenfrei. Bitte wenden Sie sich dafür bis spätestens 03. Mai 2023 mit einer Ideenskizze an den Innovationsdienstleister.
Der Arbeitsplan zum Antrag ist gemäß Anlage 1 zur Richtlinie zu gliedern und darf maximal 20 Seiten zzgl. Titelblatt und Literaturverzeichnis umfassen.
Abweichend von der Richtlinie Punkt 7.7 ist eine Projektlaufzeit von mindestens einem Jahr möglich.
Die Vorhaben müssen spätestens am 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, da die EU-Förderperiode 2014 – 2022 endet. Der Verwendungsnachweis, inkl. Abschlussbericht ist der ILB bis spätestens zum 31. März 2025 vorzulegen.
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der ILB.
EIP in der neuen EU-Förderperiode 2023 - 2027
Das Förderinstrument EIP wird in der neuen EU-Förderperiode weitergeführt und Brandenburg stellt dafür insgesamt 25 Millionen Euro zur Verfügung. Nach Erstellung und Veröffentlichung der neuen Richtlinie und Projektauswahlkriterien wird nach derzeitigem Stand im zweiten Halbjahr 2023 ein Aufruf zur Antragseinreichung durchgeführt.