Förderrichtlinie neu

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Förderperiode 2023 – 2027

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft

Diese Richtlinie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027.

1. Aufruf zur Einreichung von Projektunterlagen

Ab sofort können im Rahmen des Projektauswahlverfahrens der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-AGRI) Unterlagen für Projekte beim Innovationsdienstleister eingereicht werden. EIP-Innovationsdienstleister für das Land Brandenburg ist die agrathaer GmbH mit Sitz in Müncheberg. Für diesen Aufruf stehen insgesamt Haushaltsmittel von 15 Millionen Euro (EU- und Landesmittel) zur Verfügung. Die Unterlagen sind per E-Mail bis zum 05. April 2024 (Posteingang) beim Innovationsdienstleister einzureichen.

Die zugehörige Seite bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wird in Kürze freigeschaltet. Ein Antrag bei der ILB kann erst nach dem positiv durchlaufenen Projektauswahlverfahren eingereicht werden.

Hinweise:
Alle potenziellen operationellen Gruppen können eine Erstberatung durch den Innovationsdienstleister in Anspruch nehmen. Die Beratung ist kostenfrei. Für einen optimalen Ablauf wenden Sie sich dafür bis zum 23. Februar 2024 mit einer Ideenskizze an den Innovationsdienstleister.

Förderperiode 2023 – 2027

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft

Diese Richtlinie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027.

1. Aufruf zur Einreichung von Projektunterlagen

Ab sofort können im Rahmen des Projektauswahlverfahrens der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-AGRI) Unterlagen für Projekte beim Innovationsdienstleister eingereicht werden. EIP-Innovationsdienstleister für das Land Brandenburg ist die agrathaer GmbH mit Sitz in Müncheberg. Für diesen Aufruf stehen insgesamt Haushaltsmittel von 15 Millionen Euro (EU- und Landesmittel) zur Verfügung. Die Unterlagen sind per E-Mail bis zum 05. April 2024 (Posteingang) beim Innovationsdienstleister einzureichen.

Die zugehörige Seite bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wird in Kürze freigeschaltet. Ein Antrag bei der ILB kann erst nach dem positiv durchlaufenen Projektauswahlverfahren eingereicht werden.

Hinweise:
Alle potenziellen operationellen Gruppen können eine Erstberatung durch den Innovationsdienstleister in Anspruch nehmen. Die Beratung ist kostenfrei. Für einen optimalen Ablauf wenden Sie sich dafür bis zum 23. Februar 2024 mit einer Ideenskizze an den Innovationsdienstleister.

Kurzinformation

  • Ziel der Förderung

    Ziel der "Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" ist die Zusammenarbeit zur Förderung von Innovationen und die Verbesserung des Wissensaustauschs. Außerdem wird mit der Förderung das Ziel verfolgt, einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tierartgerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zu leisten.

    Ziel der "Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" ist die Zusammenarbeit zur Förderung von Innovationen und die Verbesserung des Wissensaustauschs. Außerdem wird mit der Förderung das Ziel verfolgt, einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tierartgerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zu leisten.

  • Wie erfolgt die Zusammenarbeit?

    Die Zusammenarbeit zwischen der Land- und Forstwirtschaft, der Forschung und Wissenschaft, der Beratung und Bildung, den Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors sowie sonstiger Akteure erfolgt in operationellen Gruppen. In einer operationellen Gruppe sind Akteure mit einander ergänzenden Kenntnissen in einer gezielten Kombination, die am besten für die jeweiligen Projektziele geeignet sind, zusammenzuführen. Durch die Gründung operationeller Gruppen sollen die Akteure stärker verknüpft und Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv angestoßen werden.

    Dabei kann sich die geplante Innovation auf neue, aber auch auf herkömmliche Praktiken in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen.

    Die Zusammenarbeit zwischen der Land- und Forstwirtschaft, der Forschung und Wissenschaft, der Beratung und Bildung, den Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors sowie sonstiger Akteure erfolgt in operationellen Gruppen. In einer operationellen Gruppe sind Akteure mit einander ergänzenden Kenntnissen in einer gezielten Kombination, die am besten für die jeweiligen Projektziele geeignet sind, zusammenzuführen. Durch die Gründung operationeller Gruppen sollen die Akteure stärker verknüpft und Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv angestoßen werden.

    Dabei kann sich die geplante Innovation auf neue, aber auch auf herkömmliche Praktiken in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Durchführung von Projekten von operationellen Gruppen. Dazu gehören:

    • die Zusammenarbeit und Tätigkeit der operationellen Gruppe,
    • die Entwicklung anwendungsorientierter innovativer Lösungen mit Schwerpunkt auf den Bedarfen der Land- und Forstwirte,
    • das Aufzeigen und Durchführen von Wegen für die Umsetzung der Ergebnisse und die Übertragung der generierten Ergebnisse in die Praxis.

    Gefördert wird die Durchführung von Projekten von operationellen Gruppen. Dazu gehören:

    • die Zusammenarbeit und Tätigkeit der operationellen Gruppe,
    • die Entwicklung anwendungsorientierter innovativer Lösungen mit Schwerpunkt auf den Bedarfen der Land- und Forstwirte,
    • das Aufzeigen und Durchführen von Wegen für die Umsetzung der Ergebnisse und die Übertragung der generierten Ergebnisse in die Praxis.
  • Wer wird gefördert?

    Zuwendungsempfangender ist ein Mitglied der operationellen Gruppe in Form einer natürlichen oder juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts (Leadpartner).

    Der Leadpartner ist diejenige Person oder Organisation, die die operationelle Gruppe im Rechts- und Geschäftsverkehr vertritt und die (Finanz-)Abwicklung des Projektes gegenüber der Bewilligungsstelle verantwortet.

    Zuwendungsempfangender ist ein Mitglied der operationellen Gruppe in Form einer natürlichen oder juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts (Leadpartner).

    Der Leadpartner ist diejenige Person oder Organisation, die die operationelle Gruppe im Rechts- und Geschäftsverkehr vertritt und die (Finanz-)Abwicklung des Projektes gegenüber der Bewilligungsstelle verantwortet.

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Der Zuwendungsempfangende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg oder im Land Berlin haben.

    Die operationelle Gruppe (OG), die das Projekt umsetzt, muss:

    • aus mind. drei Mitgliedern bestehen, darunter mindestens ein landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches oder gartenbauliches Unternehmen mit Betriebsstätte bzw. Niederlassung im Land Brandenburg,
    • eine von allen OG-Mitgliedern unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorlegen, in der die Mitglieder der OG ihre Beziehungen zueinander inklusive Rechte, Pflichten, Regelungen im Streitfall und Verwertung entstehender Rechte regeln und in der sich alle OG-Mitglieder zu den Förderverpflichtungen verpflichten,
    • einen Arbeitsplan nach vorgegebener Gliederung vorlegen,
    • vor Antragstellung im Rahmen des Projektauswahlverfahrens des EIP-Fachbeirats eine positive Ergebnisbenachrichtigung des EIP-Innovationsdienstleisters des Landes Brandenburg erhalten und vorlegen. Die Projektauswahl erfolgt durch festgelegte Auswahlkriterien und Fristen zur Unterlageneinreichung. Anträge unterhalb der veröffentlichten Mindestschwelle sind im Rahmen der Projektauswahl von einer Förderung ausgeschlossen.

    Die Laufzeit des Projektes beträgt mindestens zwei Jahre. Aufgrund der EU-Förderperiode müssen die Projekte spätestens am 31. Dezember 2028 abgeschlossen werden.

    Das Projekt lässt sich einem definierten Leitthema zuordnen.

    Der Zuwendungsempfangende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg oder im Land Berlin haben.

    Die operationelle Gruppe (OG), die das Projekt umsetzt, muss:

    • aus mind. drei Mitgliedern bestehen, darunter mindestens ein landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches oder gartenbauliches Unternehmen mit Betriebsstätte bzw. Niederlassung im Land Brandenburg,
    • eine von allen OG-Mitgliedern unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorlegen, in der die Mitglieder der OG ihre Beziehungen zueinander inklusive Rechte, Pflichten, Regelungen im Streitfall und Verwertung entstehender Rechte regeln und in der sich alle OG-Mitglieder zu den Förderverpflichtungen verpflichten,
    • einen Arbeitsplan nach vorgegebener Gliederung vorlegen,
    • vor Antragstellung im Rahmen des Projektauswahlverfahrens des EIP-Fachbeirats eine positive Ergebnisbenachrichtigung des EIP-Innovationsdienstleisters des Landes Brandenburg erhalten und vorlegen. Die Projektauswahl erfolgt durch festgelegte Auswahlkriterien und Fristen zur Unterlageneinreichung. Anträge unterhalb der veröffentlichten Mindestschwelle sind im Rahmen der Projektauswahl von einer Förderung ausgeschlossen.

    Die Laufzeit des Projektes beträgt mindestens zwei Jahre. Aufgrund der EU-Förderperiode müssen die Projekte spätestens am 31. Dezember 2028 abgeschlossen werden.

    Das Projekt lässt sich einem definierten Leitthema zuordnen.

  • Wie lauten die Leitthemen?

    Mit der Förderung werden folgende Leitthemen adressiert:

    • Entwicklung effektiver, umwelt- und klimagerechter Pflanzenanbau- und Nutzungsverfahren
    • Verbesserung der Produktivität der Pflanzenproduktion über klima- und standortangepasste Sorten und Bewirtschaftungsmethoden
    • Entwicklung einer verbesserten, klimaschonenden Tierhaltung durch tiergerechte und leistungsorientierte Haltungs- und Zuchtverfahren
    • Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen durch Baumartenwahl und verbesserte Bewirtschaftungsmethoden im Bereich der Forstwirtschaft
    • Verbesserung der regionalen Wertschöpfung land- und forstwirtschaftlicher Produkte durch innovative Verarbeitungs- und Vermarktungsprogramme

    Mit der Förderung werden folgende Leitthemen adressiert:

    • Entwicklung effektiver, umwelt- und klimagerechter Pflanzenanbau- und Nutzungsverfahren
    • Verbesserung der Produktivität der Pflanzenproduktion über klima- und standortangepasste Sorten und Bewirtschaftungsmethoden
    • Entwicklung einer verbesserten, klimaschonenden Tierhaltung durch tiergerechte und leistungsorientierte Haltungs- und Zuchtverfahren
    • Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen durch Baumartenwahl und verbesserte Bewirtschaftungsmethoden im Bereich der Forstwirtschaft
    • Verbesserung der regionalen Wertschöpfung land- und forstwirtschaftlicher Produkte durch innovative Verarbeitungs- und Vermarktungsprogramme
  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Die Projektförderung wird als Vollfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
    Zuwendungsfähig sind Personal- und Restkosten, die zur Durchführung der Projekte erforderlich sind:

    • Die förderfähigen Personalkosten können in Höhe der im Merkblatt zur Ermittlung der Personalkosten und der Restkosten genannten Einheitskostensätze anerkannt werden.
    • Die förderfähigen Restkosten werden in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten anerkannt.

    Der Zuschuss beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die Projektförderung wird als Vollfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
    Zuwendungsfähig sind Personal- und Restkosten, die zur Durchführung der Projekte erforderlich sind:

    • Die förderfähigen Personalkosten können in Höhe der im Merkblatt zur Ermittlung der Personalkosten und der Restkosten genannten Einheitskostensätze anerkannt werden.
    • Die förderfähigen Restkosten werden in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten anerkannt.

    Der Zuschuss beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Wo und wie erfolgt die Teilnahme am Projektauswahlverfahren?

    Die Termine zur Einreichung der Projektunterlagen und das zur Verfügung stehende Budget werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.

    Die einzureichenden Projektunterlagen bestehen aus:

    • einem Projektformular,
    • einem Arbeitsplan nach vorgegebener Gliederung, inkl. einem Balkenplan,
    • einer von allen Mitgliedern der operationellen Gruppe unterschriebene Kooperationsvereinbarung,
    • Stellenbeschreibungen für alle Projektmitarbeitenden (Dokument auf der Website der Bewilligungsstelle abrufbar),
    • einer Kalkulation der Personalkosten und Restkosten (Dokument auf der Website der Bewilligungsstelle abrufbar).

    Die Unterlagen sind per E-Mail beim EIP-Innovationsdienstleister einzureichen.

    Allen Bewerbern wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektunterlagen mit dem Innovationsdienstleister Kontakt aufzunehmen und eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

    Der Innovationsdienstleister für EIP in Brandenburg ist:

    agrathaer GmbH
    Eberswalder Straße 84
    15374 Müncheberg
    Telefon Frau Anita Bebklek: 033432 82141 oder 0151 40545502
    E-Mail: idl-brandenburg@agrathaer.de

    Die Projektauswahl erfolgt durch den EIP-Fachbeirat, der die eingegangenen Projekte mittels der festgelegten Auswahlkriterien bewertet und die Projekte in eine Rangfolge bringt.

    Am Projektauswahlverfahren beteiligte operationelle Gruppen, deren Projekt die Mindestschwelle gemäß Projektauswahlkriterien erreicht hat und deren Projekt anhand der erreichten Gesamtpunktzahl durch das Budget abgedeckt ist, erhalten vom IDL eine positive Ergebnisbenachrichtigung.

    Die Termine zur Einreichung der Projektunterlagen und das zur Verfügung stehende Budget werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.

    Die einzureichenden Projektunterlagen bestehen aus:

    • einem Projektformular,
    • einem Arbeitsplan nach vorgegebener Gliederung, inkl. einem Balkenplan,
    • einer von allen Mitgliedern der operationellen Gruppe unterschriebene Kooperationsvereinbarung,
    • Stellenbeschreibungen für alle Projektmitarbeitenden (Dokument auf der Website der Bewilligungsstelle abrufbar),
    • einer Kalkulation der Personalkosten und Restkosten (Dokument auf der Website der Bewilligungsstelle abrufbar).

    Die Unterlagen sind per E-Mail beim EIP-Innovationsdienstleister einzureichen.

    Allen Bewerbern wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektunterlagen mit dem Innovationsdienstleister Kontakt aufzunehmen und eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

    Der Innovationsdienstleister für EIP in Brandenburg ist:

    agrathaer GmbH
    Eberswalder Straße 84
    15374 Müncheberg
    Telefon Frau Anita Bebklek: 033432 82141 oder 0151 40545502
    E-Mail: idl-brandenburg@agrathaer.de

    Die Projektauswahl erfolgt durch den EIP-Fachbeirat, der die eingegangenen Projekte mittels der festgelegten Auswahlkriterien bewertet und die Projekte in eine Rangfolge bringt.

    Am Projektauswahlverfahren beteiligte operationelle Gruppen, deren Projekt die Mindestschwelle gemäß Projektauswahlkriterien erreicht hat und deren Projekt anhand der erreichten Gesamtpunktzahl durch das Budget abgedeckt ist, erhalten vom IDL eine positive Ergebnisbenachrichtigung.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung und Bewilligung?

    Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss das Auswahlverfahren abgeschlossen sein. Die Termine für die Teilnahme am Projektauswahlverfahren werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.

    Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach der positiven Ergebnisbenachrichtigung des EIP-Innovationsdienstleisters einzureichen.

    Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen. Anträge haben dabei die Mindestanforderungen des digitalen Antragsformulars zu erfüllen.

    Die Mindestanforderungen umfassen die folgenden Unterlagen:

    • die vom EIP-Innovationsdienstleister des Landes Brandenburg erhaltene positive und gültige Ergebnisbenachrichtigung zum Projektauswahlverfahren des EIP-Fachbeirats,
    • die von allen OG-Mitgliedern unterschriebene Kooperationsvereinbarung,
    • den Arbeitsplan nach vorgegebener Gliederung,
    • die Stellenbeschreibungen mit Begründung der Zuordnung in die Anforderungsniveaus für die Projektmitarbeitenden,
    • den Umfang der Projektstunden bzw. Projektmonate für die Projektmitarbeitenden.

    Die Anträge werden durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg entschieden.

    Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss das Auswahlverfahren abgeschlossen sein. Die Termine für die Teilnahme am Projektauswahlverfahren werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.

    Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach der positiven Ergebnisbenachrichtigung des EIP-Innovationsdienstleisters einzureichen.

    Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen. Anträge haben dabei die Mindestanforderungen des digitalen Antragsformulars zu erfüllen.

    Die Mindestanforderungen umfassen die folgenden Unterlagen:

    • die vom EIP-Innovationsdienstleister des Landes Brandenburg erhaltene positive und gültige Ergebnisbenachrichtigung zum Projektauswahlverfahren des EIP-Fachbeirats,
    • die von allen OG-Mitgliedern unterschriebene Kooperationsvereinbarung,
    • den Arbeitsplan nach vorgegebener Gliederung,
    • die Stellenbeschreibungen mit Begründung der Zuordnung in die Anforderungsniveaus für die Projektmitarbeitenden,
    • den Umfang der Projektstunden bzw. Projektmonate für die Projektmitarbeitenden.

    Die Anträge werden durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg entschieden.