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Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ in den Ländern Brandenburg und Berlin

Diese Richtlinie ist am 01.09.2015 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis 31.12.2020. Die Laufzeit wurde mit Erlass bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ in den Ländern Brandenburg und Berlin

Diese Richtlinie ist am 01.09.2015 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis 31.12.2020. Die Laufzeit wurde mit Erlass bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Kurzinformation

  • Ziel der Förderung

    Ziel der Maßnahme ist es, durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus den Bereichen der Landwirtschaft und des Gartenbaus, der Forschung, Bildung und Beratung sowie der Verarbeitung und Dienstleistung eine effektive Projektarbeit zu gestalten. Die  Zusammenarbeit konzentriert sich darauf,

    • praxisrelevante Probleme und diesbezüglichen Forschungsbedarf zu analysieren,
    • problem- und anwendungsorientierte innovative Lösungen zu finden sowie
    • Wege für die Umsetzung der Ergebnisse aufzuzeigen.

    Dabei gilt es, die Produktivität und Nachhaltigkeit im Hinblick auf Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz in der Landwirtschaft zu verbessern und eine informative Vernetzung zu etablieren.

    Ziel der Maßnahme ist es, durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus den Bereichen der Landwirtschaft und des Gartenbaus, der Forschung, Bildung und Beratung sowie der Verarbeitung und Dienstleistung eine effektive Projektarbeit zu gestalten. Die  Zusammenarbeit konzentriert sich darauf,

    • praxisrelevante Probleme und diesbezüglichen Forschungsbedarf zu analysieren,
    • problem- und anwendungsorientierte innovative Lösungen zu finden sowie
    • Wege für die Umsetzung der Ergebnisse aufzuzeigen.

    Dabei gilt es, die Produktivität und Nachhaltigkeit im Hinblick auf Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz in der Landwirtschaft zu verbessern und eine informative Vernetzung zu etablieren.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden innovative Gesamtprojekte, die durch OG umgesetzt werden. Gegenstände  der Förderung sind:

    • die Einrichtung und Tätigkeit von OG
    • die Durchführung von innovativen Projekten
    • Investitionen, die in direktem Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes stehen

    Gefördert werden innovative Gesamtprojekte, die durch OG umgesetzt werden. Gegenstände  der Förderung sind:

    • die Einrichtung und Tätigkeit von OG
    • die Durchführung von innovativen Projekten
    • Investitionen, die in direktem Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes stehen
  • Wer wird gefördert?

    Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Operationelle Gruppen (OG) in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft. Mitglieder der OG können natürliche und/oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Die OG kann auch durch ein Mitglied der OG vertreten werden, das als Zuwendungsempfänger durch die OG bestimmt wurde.

    Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Operationelle Gruppen (OG) in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft. Mitglieder der OG können natürliche und/oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Die OG kann auch durch ein Mitglied der OG vertreten werden, das als Zuwendungsempfänger durch die OG bestimmt wurde.

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Der innovative Charakter des geplanten Projektes ist hinreichend beschrieben und durch den EIP-Beirat bestätigt worden.

    Die OG muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Eine OG muss aus mehreren Partnern bestehen, darunter mindestens ein landwirtschaftliches Unternehmen oder ein Gartenbaubetrieb.
    • Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die OG eine Kooperationsvereinbarung vorlegen, der die Zusammenarbeit regelt. Die OG muss über einen Arbeitsplan verfügen.
    • Die OG hat die Erklärung zur Veröffentlichung der Projektergebnisse und Teilnahme am EIP Netzwerk mit Antragstellung rechtsverbindlich unterzeichnet vorzulegen.
    • Die OG muss ihren Sitz in Brandenburg oder Berlin haben.
    • Gemäß den Festlegungen im jeweils gültigen Entwicklungsprogramm (EPLR) können auch Partner einer länderübergreifenden operationellen Gruppe im Rahmen eines EIP-Projektes gefördert werden. Dabei muss neben der OG mindestens ein Praxispartner seinen Sitz im Land Brandenburg oder Berlin haben.

    Im Rahmen der Projektauswahlkriterien erfolgt eine Punktvergabe in Kategorien. Anträge unterhalb der veröffentlichten Mindestschwelle in den einzelnen Kategorien sind im Rahmen der Projektauswahl von einer Förderung ausgeschlossen.

    Die Beihilfen dürfen nicht an Unternehmen gewährt werden, bei denen es sich um Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Randnummer 35 Abs. 15 der Rahmenregelung der Europäischen Union für Staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020 (2014/C 204/01) handelt, oder die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

    Die Förderung erfolgt in den im EPLR definierten Fördergebietskulissen der Ländern Brandenburg und Berlin.

    Der innovative Charakter des geplanten Projektes ist hinreichend beschrieben und durch den EIP-Beirat bestätigt worden.

    Die OG muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Eine OG muss aus mehreren Partnern bestehen, darunter mindestens ein landwirtschaftliches Unternehmen oder ein Gartenbaubetrieb.
    • Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die OG eine Kooperationsvereinbarung vorlegen, der die Zusammenarbeit regelt. Die OG muss über einen Arbeitsplan verfügen.
    • Die OG hat die Erklärung zur Veröffentlichung der Projektergebnisse und Teilnahme am EIP Netzwerk mit Antragstellung rechtsverbindlich unterzeichnet vorzulegen.
    • Die OG muss ihren Sitz in Brandenburg oder Berlin haben.
    • Gemäß den Festlegungen im jeweils gültigen Entwicklungsprogramm (EPLR) können auch Partner einer länderübergreifenden operationellen Gruppe im Rahmen eines EIP-Projektes gefördert werden. Dabei muss neben der OG mindestens ein Praxispartner seinen Sitz im Land Brandenburg oder Berlin haben.

    Im Rahmen der Projektauswahlkriterien erfolgt eine Punktvergabe in Kategorien. Anträge unterhalb der veröffentlichten Mindestschwelle in den einzelnen Kategorien sind im Rahmen der Projektauswahl von einer Förderung ausgeschlossen.

    Die Beihilfen dürfen nicht an Unternehmen gewährt werden, bei denen es sich um Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Randnummer 35 Abs. 15 der Rahmenregelung der Europäischen Union für Staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020 (2014/C 204/01) handelt, oder die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

    Die Förderung erfolgt in den im EPLR definierten Fördergebietskulissen der Ländern Brandenburg und Berlin.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Zuwendungsart:

    Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt.

    Finanzierungsart:

    Voll- und Teilfinanzierung

    Form der Zuwendung:

    Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.

    Höhe der Zuwendung:

    Für die Einrichtung und die Tätigkeit der OG, die sich auf Projekte mit Bezug auf Erzeugnisse nach Anhang I des AEU-Vertrages und den Bereich Forstwirtschaft bezieht, beträgt der Fördersatz 100% der förderfähigen Ausgaben,

    Für die Einrichtung und die Tätigkeit der OG, die sich nicht oder nur teilweise auf Projekte mit Bezug auf Erzeugnisse nach Anhang I des AEU-Vertrages bezieht, beträgt der Fördersatz 50% der förderfähigen Ausgaben,

    Für die Umsetzung von Innovationsprojekten der OG, die sich auf Erzeugnisse nach Anhang I des AEU-Vertrages und den Bereich Forstwirtschaft beziehen, beträgt der Fördersatz 100% der förderfähigen Ausgaben,

    Für die Umsetzung von Innovationsprojekten der OG, die sich nicht oder nur teilweise auf Erzeugnisse nach Anhang I des AEU-Vertrages beziehen, beträgt der Fördersatz 50% der förderfähigen Ausgaben,

    Für Investitionsausgaben, die für die Umsetzung des Projektes erforderlich sind beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.

    Anforderungs- und Auszahlungsverfahren:

    Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Wege der Erstattung.

    Zuwendungsart:

    Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt.

    Finanzierungsart:

    Voll- und Teilfinanzierung

    Form der Zuwendung:

    Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.

    Höhe der Zuwendung:

    Für die Einrichtung und die Tätigkeit der OG, die sich auf Projekte mit Bezug auf Erzeugnisse nach Anhang I des AEU-Vertrages und den Bereich Forstwirtschaft bezieht, beträgt der Fördersatz 100% der förderfähigen Ausgaben,

    Für die Einrichtung und die Tätigkeit der OG, die sich nicht oder nur teilweise auf Projekte mit Bezug auf Erzeugnisse nach Anhang I des AEU-Vertrages bezieht, beträgt der Fördersatz 50% der förderfähigen Ausgaben,

    Für die Umsetzung von Innovationsprojekten der OG, die sich auf Erzeugnisse nach Anhang I des AEU-Vertrages und den Bereich Forstwirtschaft beziehen, beträgt der Fördersatz 100% der förderfähigen Ausgaben,

    Für die Umsetzung von Innovationsprojekten der OG, die sich nicht oder nur teilweise auf Erzeugnisse nach Anhang I des AEU-Vertrages beziehen, beträgt der Fördersatz 50% der förderfähigen Ausgaben,

    Für Investitionsausgaben, die für die Umsetzung des Projektes erforderlich sind beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.

    Anforderungs- und Auszahlungsverfahren:

    Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Wege der Erstattung.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung und Bewilligung?

    Antragsverfahren

    Alle Bewerber sind vor Antragseinreichung verpflichtet, mit dem Innovationsdienstleister Kontakt aufzunehmen. Dieser unterstützt bei allen Fragen zum Förderprogramm und bei der Antragstellung. Darüber hinaus vernetzt der Innovationsdienstleister Antragsteller mit ähnlichen Themen und Vorhaben und ermöglicht es, weitere geeignete Partner für eine Innovationsidee zu finden.

    Anträge sind vollständig, formgebunden und fristgerecht bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (Bewilligungsbehörde) einzureichen.

    Die Termine für das Antragsverfahren werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.

    Der Innovationsdienstleister für Brandenburg und Berlin ist die Firma:

    gsub mbH
    Kronenstraße 6
    10117 Berlin
    Telefon: 030-284 09 330
    E-Mail: info@idl-bb.de

    Der Projektantrag ist in 2-facher Form zu senden an:
    Investitionsbank des Landes Brandenburg
    Babelsberger Straße 21
    14473 Potsdam
     
    Der einzureichende Projektantrag besteht aus einem Textteil, dem formgebundenen Antrag sowie weiteren einzureichenden Anlagen, die im Downloadbereich der Internetseite der
    ILB als Vorlage zur Verfügung stehen. Der Arbeitsplan mit den Etappenzielen ist gemäß der Vorgabe in Anlage 1 der Richtlinie zu gliedern.

    Bewilligungsverfahren

    Die fristgerecht eingegangen Projektanträge werden durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg als Bewilligungsbehörde geprüft. Die Projektauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien mittels eines festgelegten Punktesystems. Im Rahmen der Projektauswahl gibt ein Fachbeirat (EIP-Beirat) ein fachliches Votum ab. Die Bewilligung der Anträge erfolgt abschließend durch die Bewilligungsbehörde in absteigender Reihenfolge bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

    Antragsverfahren

    Alle Bewerber sind vor Antragseinreichung verpflichtet, mit dem Innovationsdienstleister Kontakt aufzunehmen. Dieser unterstützt bei allen Fragen zum Förderprogramm und bei der Antragstellung. Darüber hinaus vernetzt der Innovationsdienstleister Antragsteller mit ähnlichen Themen und Vorhaben und ermöglicht es, weitere geeignete Partner für eine Innovationsidee zu finden.

    Anträge sind vollständig, formgebunden und fristgerecht bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (Bewilligungsbehörde) einzureichen.

    Die Termine für das Antragsverfahren werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.

    Der Innovationsdienstleister für Brandenburg und Berlin ist die Firma:

    gsub mbH
    Kronenstraße 6
    10117 Berlin
    Telefon: 030-284 09 330
    E-Mail: info@idl-bb.de

    Der Projektantrag ist in 2-facher Form zu senden an:
    Investitionsbank des Landes Brandenburg
    Babelsberger Straße 21
    14473 Potsdam
     
    Der einzureichende Projektantrag besteht aus einem Textteil, dem formgebundenen Antrag sowie weiteren einzureichenden Anlagen, die im Downloadbereich der Internetseite der
    ILB als Vorlage zur Verfügung stehen. Der Arbeitsplan mit den Etappenzielen ist gemäß der Vorgabe in Anlage 1 der Richtlinie zu gliedern.

    Bewilligungsverfahren

    Die fristgerecht eingegangen Projektanträge werden durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg als Bewilligungsbehörde geprüft. Die Projektauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien mittels eines festgelegten Punktesystems. Im Rahmen der Projektauswahl gibt ein Fachbeirat (EIP-Beirat) ein fachliches Votum ab. Die Bewilligung der Anträge erfolgt abschließend durch die Bewilligungsbehörde in absteigender Reihenfolge bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.