Innovationsprojekte im Agrarbereich können gefördert werden
Antragsfrist läuft noch bis März 2017
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Sechs operationelle Gruppen aus landwirtschaftlichen Unternehmen und Forschungseinrichtungen haben im ersten Halbjahr 2016 bereits ihre Arbeit aufnehmen können. Jetzt haben 15 weitere Gruppen Projekte zur Förderung im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) eingereicht. Bis zum 15. März 2017 können noch weitere Projekte beantragt werden.
Die Projektförderung in Bezug auf die EIP ist ein neues Förderinstrument, das die Europäische Kommission über den EU-Agrarfonds ELER in der aktuellen Förderperiode bis 2020 anbietet. Die Förderung ist dabei konsequent auf die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktivität und Nachhaltigkeit ausgerichtet.
Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger begrüßt das rege Interesse an der Förderung innovativer Projekte: „Es zeigt zum einen den Bedarf zur Lösung praxisrelevanter Probleme und zum anderen auch die hohe Bereitschaft von Wissenschaft und Praxis, in operationellen Gruppen zusammen zu arbeiten“.
Die sechs bewilligten EIP-Projekte werden durch operationelle Gruppen umgesetzt, in die 19 landwirtschaftliche Unternehmen integriert sind. Diese bewirtschaften insgesamt 15.800 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche und 1.100 Hektar Dauerkulturen und sind mit 9.000 Vieheinheiten in die Nutztierhaltung eingebunden. Vier der Betriebe arbeiten nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus. Wissenschaftler aus sieben wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes wirken mit. Ebenso zwei landwirtschaftliche Berater, vier Verbände und zwei Technik- und Softwarehersteller. Diese Gruppen haben bereits mit der Projektumsetzung begonnen und sich zur Veröffentlichung der Ergebnisse verpflichtet (Projektbeschreibungen).
Die zum 31. Mai eingereichten Projekte zeigen eine breite Palette von praxisrelevanten Arbeitsschwerpunkten, deren Umsetzung das zur Verfügung stehende Finanzvolumen von 8 Millionen Euro um ein mehrfaches überschreitet. Alle Anträge wurden durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) auf formale Einhaltung der Vorgaben geprüft. In Kürze werden die Antragsteller aufgefordert, ihre Projekte dem Fachbeirat vorzustellen, der den Innovationsgehalt, die Kompetenz der operationellen Gruppe und die Konzeptqualität bewertet.
Die Bescheide erhalten die Antragsteller voraussichtlich Ende des vierten Quartals 2016 entsprechend der Rangfolge in der Bewertung und dem Mittelvolumen.
Für weitere Antragssteller mit interessanten innovativen Projekten besteht die Möglichkeit, bis zum 15. März 2017 Projekte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einzureichen. Dabei sollte die Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus Wissenschaft und Praxis die Basis der Projektarbeit sein. Es wird im besonderen Maße darauf geachtet, dass sich die Projektziele aus dem in der Praxis identifizierten Bedarf ableiten und die Überleitung der Ergebnisse in die Praxis gesichert wird.
Für die Projekte stehen 12,88 Millionen Euro zur Verfügung. Davon kommen 2,58 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt und 10,30 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
Zur Unterstützung der Projektvorbereitung und der Antragstellung steht ein Innovationsdienstleister (gsub Berlin, info@idl-bb.de, Tel: 030-28409330) zur Verfügung.
Potenzielle Antragsteller sollten bis zum 31. Oktober 2016 den Innovationsdienstleister kontaktiert und mindestens eine Ideenskizze eingereicht haben. Alle Antragsteller sowie am Verfahren Interessierte sind herzlich eingeladen zu einer Informationsveranstaltung am 5. Oktober 2016, 13 Uhr in der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Steinstraße 104 – 106, 14480 Potsdam.