Förderrichtlinie in der EU-Förderperiode 2023-2027
Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Diese Richtlinie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027.
2. Projektauswahl- und Antragsverfahren
Ab sofort können im Rahmen des zweiten Projektauswahlverfahrens der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-AGRI) Unterlagen für Projekte beim Innovationsdienstleister eingereicht werden. EIP-Innovationsdienstleister für das Land Brandenburg ist die agrathaer GmbH. Für diesen Aufruf stehen insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 16 Millionen Euro (EU- und Landesmittel) zur Verfügung. Die Unterlagem sind per E-Mail bis zum 30. Oktober 2024 (Posteingang) beim Innovationsdienstleister einzureichen.
Die zugehörige Seite bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) finden Sie hier. Ein Antrag bei der ILB kann erst nach dem positiv durchlaufenen Projektauswahlverfahren eingereicht werden.
Hinweise:
Alle potenziellen operationellen Gruppen können eine Erstberatung durch den Innovationsdienstleister in Anspruch nehmen. Die Beratung ist kostenfrei. Für einen optimalen Ablauf wenden Sie sch dafür bis zum 18. September 2024 mit einer Ideenskizze an den Innovationsdienstleister.
1. Projektauswahl- und Antragsverfahren
Im Rahmen des ersten Aufrufs der Richtlinie EIP-AGRI wurden im Dezember 2024 folgende Vorhaben bewilligt:
1. Bodensensorbasiert optimiertes Düngungsmanagement als interoperable landwirtschaftliche Dienstleistung (BoDi)
2. Brandenburger Wertschöpfungsnetzwerk für geschliffenen Bio-Roggen als innovative regionale Reisalternative (RoggReis)
3. Bewertung innovativer Methoden zur Etablierung von Jungbäumen in Agroforstsystemen (Roots&Robots)
4. Entwicklung eines biologischen Rebensortiments für das Weinland Brandenburg mit klimatisch angepassten trocken-, frost- und pilzwiderstandsfähigen Rebsorten mit Prüfung in Brandenburg vorkommender historischer Rebstöcke (Vitis BB)
Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Diese Richtlinie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027.
2. Projektauswahl- und Antragsverfahren
Ab sofort können im Rahmen des zweiten Projektauswahlverfahrens der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-AGRI) Unterlagen für Projekte beim Innovationsdienstleister eingereicht werden. EIP-Innovationsdienstleister für das Land Brandenburg ist die agrathaer GmbH. Für diesen Aufruf stehen insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 16 Millionen Euro (EU- und Landesmittel) zur Verfügung. Die Unterlagem sind per E-Mail bis zum 30. Oktober 2024 (Posteingang) beim Innovationsdienstleister einzureichen.
Die zugehörige Seite bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) finden Sie hier. Ein Antrag bei der ILB kann erst nach dem positiv durchlaufenen Projektauswahlverfahren eingereicht werden.
Hinweise:
Alle potenziellen operationellen Gruppen können eine Erstberatung durch den Innovationsdienstleister in Anspruch nehmen. Die Beratung ist kostenfrei. Für einen optimalen Ablauf wenden Sie sch dafür bis zum 18. September 2024 mit einer Ideenskizze an den Innovationsdienstleister.
1. Projektauswahl- und Antragsverfahren
Im Rahmen des ersten Aufrufs der Richtlinie EIP-AGRI wurden im Dezember 2024 folgende Vorhaben bewilligt:
1. Bodensensorbasiert optimiertes Düngungsmanagement als interoperable landwirtschaftliche Dienstleistung (BoDi)
2. Brandenburger Wertschöpfungsnetzwerk für geschliffenen Bio-Roggen als innovative regionale Reisalternative (RoggReis)
3. Bewertung innovativer Methoden zur Etablierung von Jungbäumen in Agroforstsystemen (Roots&Robots)
4. Entwicklung eines biologischen Rebensortiments für das Weinland Brandenburg mit klimatisch angepassten trocken-, frost- und pilzwiderstandsfähigen Rebsorten mit Prüfung in Brandenburg vorkommender historischer Rebstöcke (Vitis BB)
Kurzinformation
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Ziel der Förderung
Ziel der "Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" ist die Zusammenarbeit zur Förderung von Innovationen und die Verbesserung des Wissensaustauschs. Außerdem wird mit der Förderung das Ziel verfolgt, einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tierartgerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zu leisten.
Ziel der "Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" ist die Zusammenarbeit zur Förderung von Innovationen und die Verbesserung des Wissensaustauschs. Außerdem wird mit der Förderung das Ziel verfolgt, einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tierartgerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zu leisten.
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Wie erfolgt die Zusammenarbeit?
Die Zusammenarbeit zwischen der Land- und Forstwirtschaft, der Forschung und Wissenschaft, der Beratung und Bildung, den Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors sowie sonstiger Akteure erfolgt in operationellen Gruppen. In einer operationellen Gruppe sind Akteure mit einander ergänzenden Kenntnissen in einer gezielten Kombination, die am besten für die jeweiligen Projektziele geeignet sind, zusammenzuführen. Durch die Gründung operationeller Gruppen sollen die Akteure stärker verknüpft und Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv angestoßen werden.
Dabei kann sich die geplante Innovation auf neue, aber auch auf herkömmliche Praktiken in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen.
Die Zusammenarbeit zwischen der Land- und Forstwirtschaft, der Forschung und Wissenschaft, der Beratung und Bildung, den Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors sowie sonstiger Akteure erfolgt in operationellen Gruppen. In einer operationellen Gruppe sind Akteure mit einander ergänzenden Kenntnissen in einer gezielten Kombination, die am besten für die jeweiligen Projektziele geeignet sind, zusammenzuführen. Durch die Gründung operationeller Gruppen sollen die Akteure stärker verknüpft und Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv angestoßen werden.
Dabei kann sich die geplante Innovation auf neue, aber auch auf herkömmliche Praktiken in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen.
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Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung von Projekten von operationellen Gruppen. Dazu gehören:
- die Zusammenarbeit und Tätigkeit der operationellen Gruppe,
- die Entwicklung anwendungsorientierter innovativer Lösungen mit Schwerpunkt auf den Bedarfen der Land- und Forstwirte,
- das Aufzeigen und Durchführen von Wegen für die Umsetzung der Ergebnisse und die Übertragung der generierten Ergebnisse in die Praxis.
Gefördert wird die Durchführung von Projekten von operationellen Gruppen. Dazu gehören:
- die Zusammenarbeit und Tätigkeit der operationellen Gruppe,
- die Entwicklung anwendungsorientierter innovativer Lösungen mit Schwerpunkt auf den Bedarfen der Land- und Forstwirte,
- das Aufzeigen und Durchführen von Wegen für die Umsetzung der Ergebnisse und die Übertragung der generierten Ergebnisse in die Praxis.
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Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfangender ist ein Mitglied der operationellen Gruppe in Form einer natürlichen oder juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts (Leadpartner).
Der Leadpartner ist diejenige Person oder Organisation, die die operationelle Gruppe im Rechts- und Geschäftsverkehr vertritt und die (Finanz-)Abwicklung des Projektes gegenüber der Bewilligungsstelle verantwortet.
Zuwendungsempfangender ist ein Mitglied der operationellen Gruppe in Form einer natürlichen oder juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts (Leadpartner).
Der Leadpartner ist diejenige Person oder Organisation, die die operationelle Gruppe im Rechts- und Geschäftsverkehr vertritt und die (Finanz-)Abwicklung des Projektes gegenüber der Bewilligungsstelle verantwortet.
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Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Der Zuwendungsempfangende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg oder im Land Berlin haben.
Die operationelle Gruppe (OG), die das Projekt umsetzt, muss:
- aus mind. drei Mitgliedern bestehen, darunter mindestens ein landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches oder gartenbauliches Unternehmen mit Betriebsstätte bzw. Niederlassung im Land Brandenburg,
- eine von allen OG-Mitgliedern unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorlegen, in der die Mitglieder der OG ihre Beziehungen zueinander inklusive Rechte, Pflichten, Regelungen im Streitfall und Verwertung entstehender Rechte regeln und in der sich alle OG-Mitglieder zu den Förderverpflichtungen verpflichten,
- einen Arbeitsplan nach vorgegebener Gliederung vorlegen,
- vor Antragstellung im Rahmen des Projektauswahlverfahrens des EIP-Fachbeirats eine positive Ergebnisbenachrichtigung des EIP-Innovationsdienstleisters des Landes Brandenburg erhalten und vorlegen. Die Projektauswahl erfolgt durch festgelegte Auswahlkriterien und Fristen zur Unterlageneinreichung. Anträge unterhalb der veröffentlichten Mindestschwelle sind im Rahmen der Projektauswahl von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Laufzeit des Projektes beträgt mindestens zwei Jahre. Aufgrund der EU-Förderperiode müssen die Projekte spätestens am 31. Dezember 2028 abgeschlossen werden.
Das Projekt lässt sich einem definierten Leitthema zuordnen.
Der Zuwendungsempfangende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg oder im Land Berlin haben.
Die operationelle Gruppe (OG), die das Projekt umsetzt, muss:
- aus mind. drei Mitgliedern bestehen, darunter mindestens ein landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches oder gartenbauliches Unternehmen mit Betriebsstätte bzw. Niederlassung im Land Brandenburg,
- eine von allen OG-Mitgliedern unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorlegen, in der die Mitglieder der OG ihre Beziehungen zueinander inklusive Rechte, Pflichten, Regelungen im Streitfall und Verwertung entstehender Rechte regeln und in der sich alle OG-Mitglieder zu den Förderverpflichtungen verpflichten,
- einen Arbeitsplan nach vorgegebener Gliederung vorlegen,
- vor Antragstellung im Rahmen des Projektauswahlverfahrens des EIP-Fachbeirats eine positive Ergebnisbenachrichtigung des EIP-Innovationsdienstleisters des Landes Brandenburg erhalten und vorlegen. Die Projektauswahl erfolgt durch festgelegte Auswahlkriterien und Fristen zur Unterlageneinreichung. Anträge unterhalb der veröffentlichten Mindestschwelle sind im Rahmen der Projektauswahl von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Laufzeit des Projektes beträgt mindestens zwei Jahre. Aufgrund der EU-Förderperiode müssen die Projekte spätestens am 31. Dezember 2028 abgeschlossen werden.
Das Projekt lässt sich einem definierten Leitthema zuordnen.
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Wie lauten die Leitthemen?
Mit der Förderung werden folgende Leitthemen adressiert:
- Entwicklung effektiver, umwelt- und klimagerechter Pflanzenanbau- und Nutzungsverfahren
- Verbesserung der Produktivität der Pflanzenproduktion über klima- und standortangepasste Sorten und Bewirtschaftungsmethoden
- Entwicklung einer verbesserten, klimaschonenden Tierhaltung durch tiergerechte und leistungsorientierte Haltungs- und Zuchtverfahren
- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen durch Baumartenwahl und verbesserte Bewirtschaftungsmethoden im Bereich der Forstwirtschaft
- Verbesserung der regionalen Wertschöpfung land- und forstwirtschaftlicher Produkte durch innovative Verarbeitungs- und Vermarktungsprogramme
Mit der Förderung werden folgende Leitthemen adressiert:
- Entwicklung effektiver, umwelt- und klimagerechter Pflanzenanbau- und Nutzungsverfahren
- Verbesserung der Produktivität der Pflanzenproduktion über klima- und standortangepasste Sorten und Bewirtschaftungsmethoden
- Entwicklung einer verbesserten, klimaschonenden Tierhaltung durch tiergerechte und leistungsorientierte Haltungs- und Zuchtverfahren
- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen durch Baumartenwahl und verbesserte Bewirtschaftungsmethoden im Bereich der Forstwirtschaft
- Verbesserung der regionalen Wertschöpfung land- und forstwirtschaftlicher Produkte durch innovative Verarbeitungs- und Vermarktungsprogramme
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Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Die Projektförderung wird als Vollfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Zuwendungsfähig sind Personal- und Restkosten, die zur Durchführung der Projekte erforderlich sind:- Die förderfähigen Personalkosten können in Höhe der im Merkblatt zur Ermittlung der Personalkosten und der Restkosten genannten Einheitskostensätze anerkannt werden.
- Die förderfähigen Restkosten werden in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten anerkannt.
Der Zuschuss beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Projektförderung wird als Vollfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Zuwendungsfähig sind Personal- und Restkosten, die zur Durchführung der Projekte erforderlich sind:- Die förderfähigen Personalkosten können in Höhe der im Merkblatt zur Ermittlung der Personalkosten und der Restkosten genannten Einheitskostensätze anerkannt werden.
- Die förderfähigen Restkosten werden in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten anerkannt.
Der Zuschuss beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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Wo und wie erfolgt die Teilnahme am Projektauswahlverfahren?
Die Termine zur Einreichung der Projektunterlagen und das zur Verfügung stehende Budget werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Die einzureichenden Projektunterlagen bestehen aus:
- einem Projektformular (Vorlage auf dieser Internetseite),
- einem Arbeitsplan nach vorgegebener Gliederung (Vorlage auf dieser Internetseite),
- einem Balkenplan mit der Darstellung der Arbeitsinhalte der Arbeitspakete, des geplanten Personaleinsatzes je Projektmitarbeitenden und der Meilensteine (Vorlage auf dieser Internetseite),
- einer von allen Mitgliedern der operationellen Gruppe unterschriebenen Kooperationsvereinbarung (Vorlage auf dieser Internetseite),
- Stellenbeschreibungen für alle Projektmitarbeitenden (Formular auf der Website der Bewilligungsstelle abrufbar),
- einer Kalkulation der Personalkosten für alle Projektmitarbeitenden und einer Kalkulation der Restkosten (Formulare auf der Website der Bewilligungsstelle abrufbar).
Die Unterlagen sind per E-Mail beim EIP-Innovationsdienstleister einzureichen.
Allen Bewerbern wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektunterlagen mit dem Innovationsdienstleister Kontakt aufzunehmen und eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen.
Der Innovationsdienstleister für EIP in Brandenburg ist:
agrathaer GmbH
Eberswalder Straße 84
15374 Müncheberg
Telefon Frau Anita Bebklek: 033432 82141 oder 0151 40545502
E-Mail: idl-brandenburg@agrathaer.deDie Projektauswahl erfolgt durch den EIP-Fachbeirat, der die eingegangenen Projekte mittels der festgelegten Auswahlkriterien bewertet und die Projekte in eine Rangfolge bringt.
Am Projektauswahlverfahren beteiligte operationelle Gruppen, deren Projekt die Mindestschwelle gemäß Projektauswahlkriterien erreicht hat und deren Projekt anhand der erreichten Gesamtpunktzahl durch das Budget abgedeckt ist, erhalten vom IDL eine positive Ergebnisbenachrichtigung.
Die Termine zur Einreichung der Projektunterlagen und das zur Verfügung stehende Budget werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Die einzureichenden Projektunterlagen bestehen aus:
- einem Projektformular (Vorlage auf dieser Internetseite),
- einem Arbeitsplan nach vorgegebener Gliederung (Vorlage auf dieser Internetseite),
- einem Balkenplan mit der Darstellung der Arbeitsinhalte der Arbeitspakete, des geplanten Personaleinsatzes je Projektmitarbeitenden und der Meilensteine (Vorlage auf dieser Internetseite),
- einer von allen Mitgliedern der operationellen Gruppe unterschriebenen Kooperationsvereinbarung (Vorlage auf dieser Internetseite),
- Stellenbeschreibungen für alle Projektmitarbeitenden (Formular auf der Website der Bewilligungsstelle abrufbar),
- einer Kalkulation der Personalkosten für alle Projektmitarbeitenden und einer Kalkulation der Restkosten (Formulare auf der Website der Bewilligungsstelle abrufbar).
Die Unterlagen sind per E-Mail beim EIP-Innovationsdienstleister einzureichen.
Allen Bewerbern wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektunterlagen mit dem Innovationsdienstleister Kontakt aufzunehmen und eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen.
Der Innovationsdienstleister für EIP in Brandenburg ist:
agrathaer GmbH
Eberswalder Straße 84
15374 Müncheberg
Telefon Frau Anita Bebklek: 033432 82141 oder 0151 40545502
E-Mail: idl-brandenburg@agrathaer.deDie Projektauswahl erfolgt durch den EIP-Fachbeirat, der die eingegangenen Projekte mittels der festgelegten Auswahlkriterien bewertet und die Projekte in eine Rangfolge bringt.
Am Projektauswahlverfahren beteiligte operationelle Gruppen, deren Projekt die Mindestschwelle gemäß Projektauswahlkriterien erreicht hat und deren Projekt anhand der erreichten Gesamtpunktzahl durch das Budget abgedeckt ist, erhalten vom IDL eine positive Ergebnisbenachrichtigung.
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Wo und wie erfolgt die Antragstellung und Bewilligung?
Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss das Auswahlverfahren abgeschlossen sein. Die Termine für die Teilnahme am Projektauswahlverfahren werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach der positiven Ergebnisbenachrichtigung des EIP-Innovationsdienstleisters einzureichen.
Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen. Anträge haben dabei die Mindestanforderungen des digitalen Antragsformulars zu erfüllen.
Die Mindestanforderungen umfassen die folgenden Unterlagen:
- die vom EIP-Innovationsdienstleister des Landes Brandenburg erhaltene positive und gültige Ergebnisbenachrichtigung zum Projektauswahlverfahren des EIP-Fachbeirats,
- die von allen OG-Mitgliedern unterschriebene Kooperationsvereinbarung,
- den Arbeitsplan nach vorgegebener Gliederung,
- die Stellenbeschreibungen mit Begründung der Zuordnung in die Anforderungsniveaus für die Projektmitarbeitenden,
- die Kalkulation der Projektstunden bzw. Projektmonate für die Projektmitarbeitenden und die Kalkulation der Restkosten.
Die Anträge werden durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg entschieden.
Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss das Auswahlverfahren abgeschlossen sein. Die Termine für die Teilnahme am Projektauswahlverfahren werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach der positiven Ergebnisbenachrichtigung des EIP-Innovationsdienstleisters einzureichen.
Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen. Anträge haben dabei die Mindestanforderungen des digitalen Antragsformulars zu erfüllen.
Die Mindestanforderungen umfassen die folgenden Unterlagen:
- die vom EIP-Innovationsdienstleister des Landes Brandenburg erhaltene positive und gültige Ergebnisbenachrichtigung zum Projektauswahlverfahren des EIP-Fachbeirats,
- die von allen OG-Mitgliedern unterschriebene Kooperationsvereinbarung,
- den Arbeitsplan nach vorgegebener Gliederung,
- die Stellenbeschreibungen mit Begründung der Zuordnung in die Anforderungsniveaus für die Projektmitarbeitenden,
- die Kalkulation der Projektstunden bzw. Projektmonate für die Projektmitarbeitenden und die Kalkulation der Restkosten.
Die Anträge werden durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg entschieden.
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Hinweise zum Ausfüllen des Formulars "Personaleinsatz Stellenbeschreibung"
Die Projektunterlagen zur Teilnahme am Projektauswahlverfahren umfassen das Formular „Personaleinsatz Stellenbeschreibung“, welches auf der Website der Bewilligungsstelle abrufbar ist.
Mit diesem Formular ist der Personaleinsatz für das vorgesehene Projekt zu planen. Jede benötigte Personalstelle ist in einem separaten Formular zu beschreiben. Welche Kompetenzen – welche Ausbildung, welche Kenntnisse und Erfahrungen – ein Projektmitarbeitender erfüllen muss, damit er zur Erfüllung der für die Stelle vorgesehenen Aufgaben geeignet ist, ist in den entsprechenden Feldern einzutragen. Die Tätigkeiten, die der Projektmitarbeitende erledigen soll, sind unter dem Punkt „Stellenbeschreibung“ einzutragen. Die projektbezogenen Tätigkeiten sollen (auch bei Teilzeitbeschäftigung) 100 % ergeben.
Letztlich ergibt sich aus den konkreten projektbezogenen Aufgaben gemeinsam mit den erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen die Einstufung in eines der vier Anforderungsniveaus. Durch die verschiedenen Anforderungsniveaus wird den Unterschieden bei den Lohnzahlungen je nach Verantwortungsbereich, Art der Tätigkeit und Erfahrung der Projektmitarbeitenden Rechnung getragen.
Da sich der vorgesehene Umfang der geplanten Stelle im Projekt monatlich oder auch wöchentlich unterscheiden kann, ist im entsprechenden Feld gegebenenfalls ein Durchschnitt des vorgesehenen Stundenumfangs je Woche einzutragen.
Falls der Stelleninhabende bereits namentlich bekannt ist, wird die Person im Formular benannt. Ansonsten bleibt das entsprechende Feld frei. Auch eine namentlich bekannte Person muss die an die Stelle gestellten Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise zur Ermittlung der Personalkosten finden Sie im entsprechenden Merkblatt zur Richtlinie.
Die Projektunterlagen zur Teilnahme am Projektauswahlverfahren umfassen das Formular „Personaleinsatz Stellenbeschreibung“, welches auf der Website der Bewilligungsstelle abrufbar ist.
Mit diesem Formular ist der Personaleinsatz für das vorgesehene Projekt zu planen. Jede benötigte Personalstelle ist in einem separaten Formular zu beschreiben. Welche Kompetenzen – welche Ausbildung, welche Kenntnisse und Erfahrungen – ein Projektmitarbeitender erfüllen muss, damit er zur Erfüllung der für die Stelle vorgesehenen Aufgaben geeignet ist, ist in den entsprechenden Feldern einzutragen. Die Tätigkeiten, die der Projektmitarbeitende erledigen soll, sind unter dem Punkt „Stellenbeschreibung“ einzutragen. Die projektbezogenen Tätigkeiten sollen (auch bei Teilzeitbeschäftigung) 100 % ergeben.
Letztlich ergibt sich aus den konkreten projektbezogenen Aufgaben gemeinsam mit den erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen die Einstufung in eines der vier Anforderungsniveaus. Durch die verschiedenen Anforderungsniveaus wird den Unterschieden bei den Lohnzahlungen je nach Verantwortungsbereich, Art der Tätigkeit und Erfahrung der Projektmitarbeitenden Rechnung getragen.
Da sich der vorgesehene Umfang der geplanten Stelle im Projekt monatlich oder auch wöchentlich unterscheiden kann, ist im entsprechenden Feld gegebenenfalls ein Durchschnitt des vorgesehenen Stundenumfangs je Woche einzutragen.
Falls der Stelleninhabende bereits namentlich bekannt ist, wird die Person im Formular benannt. Ansonsten bleibt das entsprechende Feld frei. Auch eine namentlich bekannte Person muss die an die Stelle gestellten Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise zur Ermittlung der Personalkosten finden Sie im entsprechenden Merkblatt zur Richtlinie.
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Hinweise zum Ausfüllen der Formulare "Kalkulation Projektstunden/Personalkosten"
Die Projektunterlagen zur Teilnahme am Projektauswahlverfahren umfassen die Formulare „Kalkulation Projektstunden/Personalkosten Monatssatz RL EIP“ und/ oder „Kalkulation Projektstunden/Personalkosten Stundensatz RL EIP“. Die Formulare sind auf der Website der Bewilligungsstelle abrufbar.
Mittels dieser Formulare werden für alle Projektmitarbeitenden die Personalkosten und darauf aufbauend die Restkosten kalkuliert. Die Personalkosten werden auf Basis von Einheitskosten berechnet. Hierzu wird jeder Projektmitarbeitende anhand der Stellenbeschreibung einem von vier Anforderungsniveaus zugeordnet.
Ob für die Projektmitarbeitenden das Formular mit den Monatssätzen oder den Stundensätzen zur Anwendung kommt, ist davon abhängig, ob die Personen ausschließlich in dem zu fördernden Projekt tätig sind oder ob sie noch einer anderen Tätigkeit nachgehen.
Für alle Projektmitarbeitenden, die in Voll- oder Teilzeit ausschließlich in dem vorgesehenen Projekt tätig sind, ist das Formular mit dem Monatssatz zu verwenden.
Für alle Projektmitarbeitende, die nicht ausschließlich in dem geplanten Projekt tätig sind (bspw. ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Universität, der in zwei Projekten tätig ist), ist das Formular mit dem Stundensatz zu verwenden.
Weitere Hinweise zur Ermittlung der Personalkosten finden Sie im entsprechenden Merkblatt zur Richtlinie.
Die Projektunterlagen zur Teilnahme am Projektauswahlverfahren umfassen die Formulare „Kalkulation Projektstunden/Personalkosten Monatssatz RL EIP“ und/ oder „Kalkulation Projektstunden/Personalkosten Stundensatz RL EIP“. Die Formulare sind auf der Website der Bewilligungsstelle abrufbar.
Mittels dieser Formulare werden für alle Projektmitarbeitenden die Personalkosten und darauf aufbauend die Restkosten kalkuliert. Die Personalkosten werden auf Basis von Einheitskosten berechnet. Hierzu wird jeder Projektmitarbeitende anhand der Stellenbeschreibung einem von vier Anforderungsniveaus zugeordnet.
Ob für die Projektmitarbeitenden das Formular mit den Monatssätzen oder den Stundensätzen zur Anwendung kommt, ist davon abhängig, ob die Personen ausschließlich in dem zu fördernden Projekt tätig sind oder ob sie noch einer anderen Tätigkeit nachgehen.
Für alle Projektmitarbeitenden, die in Voll- oder Teilzeit ausschließlich in dem vorgesehenen Projekt tätig sind, ist das Formular mit dem Monatssatz zu verwenden.
Für alle Projektmitarbeitende, die nicht ausschließlich in dem geplanten Projekt tätig sind (bspw. ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Universität, der in zwei Projekten tätig ist), ist das Formular mit dem Stundensatz zu verwenden.
Weitere Hinweise zur Ermittlung der Personalkosten finden Sie im entsprechenden Merkblatt zur Richtlinie.